Bahnsinn-Bamberg

Vorplanungen

Alter Planungsstand vor dem 30.11.2012

 

Im Zuge des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE), genauer gesagt dem VDE Nr. 8, steht der Trassenausbau in Bamberg an. Das VDE 8 sieht die Schaffung einer Schnellverbindung von Berlin nach Nürnberg über Halle, Leipzig und Erfurt vor.

Das Projekt ist in drei Teilabschnitte gegliedert:

  • VDE 8.1: Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt (geplante Fertigstellung 2025)
  • VDE 8.2: Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle (geplante Fertigstellung 2015)
  • VDE 8.3: Ausbaustrecke Berlin - Leipzig/Halle (fertig gestellt)

VDE 8.1 Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg-Erfurt: Planfeststellungsverfahren 1994

Die VDE 8.1 besteht aus zwei Teilen. Der Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt und der Ausbaustrecke Ebensfeld–Nürnberg, auf der auch Bamberg liegt (und Kemmern, Hirschaid, Zapfendorf um ein paar Nachbarn zu nennen).

Die Fertigstellung der Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt ist für 2017 geplant. Die Ausbaustrecke Ebensfeld–Nürnberg soll Planungen zu Folge 2025 fertig gestellt werden

Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt: geplante Fertigstellung 2017
Ausbaustrecke Ebensfeld– Nürnberg: geplante Fertigstellung 2025

Es kursiert aber auch die Zahl 2038 als Jahr der Fertigstellung der gesamten Ausbaustrecke, die jedoch vom Ministerium und von der Bahn nicht bestätigt wird. Diese Zahl stammt aus einem Zeitungsbericht des Fränkischen Tags (23.08.2010) laut einer Aufsichtsratsvorlage der Bahn, die der Zeitung gegenüber aus bahnnahen Kreisen bestätigt wurde.

Die Strecke Fürth - Bamberg ist noch in der Planungsphase. Mit dem viergleisigen Ausbau Nürnberg–Fürth wurde 2006 begonnen.

Viergleisiger Ausbau Nürnberg–Fürth: Baubeginn 2006

Für die Bamberg betreffende Strecke soll das Planfeststellungsverfahren 2012 wieder aufgenommen werden, das seit 1998 ruht. 2013 wird als mögliches Jahr für einen Planfeststellungsbeschluss genannt, so dass mit den Bauarbeiten auf der Bamberger Strecke 2014 begonnen werden könnte.

Möglicher Baubeginn der Bamberger Strecke:  2014

 

Im Wesentlichen soll auf die Planungen von 1994/96 zurückgegriffen werden mit einigen Änderungen, der genaue Streckenverlauf ist noch nicht bekannt, da bislang nur Pläne für die Hauptgleise vorliegen. Ein enger Zeitplan wurde vorgestellt, die betriebliche Aufgabenstellung ist bis heute jedoch nicht abgeschlossen und aktuelle Planungen der DB AG liegen bisher nicht vor

Folgende bedeutende Änderungen der Pläne von 1994/96 sind bekannt:

  • Erhöhung der Durchfahrtsgeschwindigkeit durch Bamberg von 160 auf 200 km/h (im Zuge dessen Erhöhung der Lärmschutzmauern um 1m)
  • Planung neuer Wendegleise für die S-Bahn und Regionalbahn-Expresszüge im Bahnhof Bamberg
  • Verlängerung von Bahnsteig 3 wird voraussichtlich von 190 auf mind. 270 m
  • Erneuerung der Unterführung der Zollnerstraße
  • Realisierung der Bahntangente in dem Bereich zwischen Geisfelder Straße und Pfisterbrücke in der bisher geplanten Form nicht mehr möglich auf Grund der neuen Gleislage bei einer Fahrgeschwindigkeit von 200 km/h. Derzeit werden zusammen mit der DB AG Alternativen gesucht.
  • Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes als Basis für das Planfeststellungsverfahren was kürzere Verfahrenslaufzeiten etc. bedeutet.
  • Genauer Streckenverlauf noch nicht bekannt, da Pläne bislang nur für Hauptgleise vorliegen

Geplante Maßnahmen im Bereich Verkehr (von Süden nach Norden):

  1. Bahnhaltepunkt Bamberg-Süd
  2. Neubau der Unterführung der Nürnberger Straße
  3. Bahnparallele Innenstadttangente Abschnitt Unterführung Nürnberger Straße – Strickerstraße
  4. Bahnparallele Innenstadttangente  Abschnitt Strickerstraße - Pfisterberg
  5. Verlängerung Bahnsteigtunnel
  6. Neubau der Unterführung der Zollnerstraße
  7. Neubau der Unterführung der Memmelsdorfer Straße
  8. Kronacher Straße Abschnitt Schubertshof – Hallstadter Straße
  9. Güterzugverbindungsgleis / Überwerfungsbauwerk
  10. 10a: Ersatz des höhengleichen Bahnübergangs Aufseßhöflein durch höhenfreie Kreuzung
  11. Hafengleisnordzufahrt

Unabhängig vom Ausbau sind die blau markierten Punkte 4, 5 und 8 zu sehen, die auch von der Stadt ohne den Bahn ausbau angegangen würden.

Geplante bauliche Maßnahmen im Zuge des Bahn Ausbaus

Geplante Maßnahmen im Bereich Lärmschutz:

  • Lärmsituation wird insgesamt gesehen besser als heute
  • Lärmschutzwände werden voraussichtlich um 1 m höher als 1996 geplant (erhöhte Durchfahrtsgeschwindigkeit, s.o.)
  • Bahntrasse wird in Teilbereichen bis 1 m angehoben
Lärmschutzmauern
Lärmschutzmauern entlang der Trasse durch die Stadt (hier noch mit Höhenangabe von 1996; jetziger Planungsstand: 4 Meter hohe Wände außen und 5 Meter hohe Lärmschutzwand innen)
Verlauf der Lärmschutzmauern entlang der Bahntrasse
Verlauf der Lärmschutzmauern entlang der Bahntrasse; die entlang der Trasse verlaufenden Linien markieren Zonen gleicher Lärmintensität


Umplanung der Bahntangente erforderlich:

Entsprechend des derzeitigen Sachstandes wird der Bau der Bahntangente, so wie er geplant war, nicht umsetzbar sein. Statt dessen ist ein Viadukt in der Diskussion, die den Verkehr auf die andere Seite der Bahntrasse lenken soll, wo die Bahntangente alternativ verlaufen könnte. Das weitere Vorgehen dem aktuellen Sachstand entsprechend:

  • Neue Trasse der Bahntangente wird derzeit zusammen mit Bahn untersucht
  • Unterführung Geisfelder Straße wird mind. in heutiger Funktion erneuert
  • Erhalt der Unterführung Moosstraße angestrebt
Bahntangente gemäß Planfeststellung von 1996 und mögliche Alternativtangente
Bahntangente gemäß Planfeststellung von 1996 und mögliche Alternativtangente

Ausbau der Unterführungen:

Da Straßenunterführungen auf der auszubauenden Bahnstrecke liegen (Geisfelder, Moos, Zollner und Memmelsdorfer Straße) sind bei der Planung dieser Unterführungen Forderungen, oder viel mehr "förmliche Verlangen" der Stadt Bamberg einzubringen.

Gesetze denen Der Unterführungsbau, dessen Planung und Finanzierung unterliegt sind die folgenden:

Eisenbahnkreuzungsgesetz
Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen –Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) regelt die Handhabung, den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.

Erste Eisenbahnkreuzungsverordnung
Die Erste Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) regelt die Kostentragung von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz.

Allgemeines Eisenbahngesetz
Im Allgemeinen Eisenbahngesetz wird eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs geregelt. Eisenbahnverkehrsanlagen sind planfeststellungspflichtige Vorhaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Der Ablauf ist im Normalfall folgendermaßen geregelt:

  • Die DB AG zeigt an, dass sie im Bereich von Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen Veränderungen plant und stellt dar, wie die neue Kreuzung im Fall „Bahn baut alleine“ aussehen würde.
  • Die Stadt Bamberg als Straßenbaulastträger prüft, welche Anforderungen aus der Sicht des Verkehrsweges Straße an die neue Kreuzung gestellt werden müssen und bringt ggf. ein entsprechendes Verlangen vor und stellt dar, wie die neue Kreuzung im Fall „Stadt baut alleine“ aussehen würde.
  • Aus diesen beiden Entwürfen wird die Ausführungsplanung entwickelt, die dann Grundlage für das Planfeststellungsverfahren ist.
  • Die Kosten für die Maßnahme werden in dem Verhältnis auf die beiden Partner verteilt, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden.
  • Dabei gilt: Straßenmaßnahmen, die nicht in untrennbaren Zusammenhang mit den Planungen für die Eisenbahnverkehrsanlage stehen, können nach dem AEG nicht planfestgestellt werden. Für diese Maßnahmen ist dann ein Bebauungsplan erforderlich (z.B. Bahntangente)

Die nächsten Schritte für die Stadt:

Die Stadt Bamberg muss Stellung dazu beziehen, welches Verlangen sie bei den Kreuzungen mit der Bahn hat, die im Rahmen der Maßnahme der Bahn erneuert werden müssen:

  1. im Bereich der Bahntangente
  2. im Bereich der Unterführungen...
    • ... Memmelsdorfer Straße
    • ... Zollnerstraße
    • ... Moosstraße
    • ... Geisfelder Straße
  3. Gestaltung der Lärmschutzwände
  4. Alternativer Streckenverlauf????